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Ralf Super Admin Beiträge:134 |
Aktfotografie |
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Aktfotografie
Eines der schwierigsten Gebiete der Fotografie ist zweifellos die Aktfotografie. Sie stellt einen Teilbereich der künstlerischen Fotografie dar, dessen Thema die Abbildung des vollÂständig oder teilweise unbekleideten menschlichen Körpers mit den Mitteln der FotografieÂtechnik ist.
Die künstlerische Gestaltung von Aktaufnahmen gehört, wie das Fotografieren von PorÂtraits, zur hohen Schule der Fotografie, die nicht nur technische Anforderungen, sondern auch einen guten Umgang mit Licht als Mittel der Gestaltung fordert, sondern auch eine hohe kommunikative Begabung und die Fähigkeit positiv auf das Modell zu wirken.
Es wird zwar gerne auch von Nacktaufnahmen gesprochen, Fotografen trennen aber beiÂde Begriffe, legen großen Wert auf den künstlerischen Anspruch der Aktfotografie.
„Aktaufnahmen sind ohne Zweifel ein sehr heikles Gebiet, denn nirgends ist die Gefahr, dass aus dem guten Wollen ein entsetzlicher Missgriff wird, so groß wie beim Aktfoto. Vor einem falschen Hintergrund, in unechter Stellung und Gebärde kann ein unbekleideter Mensch allzu leicht nur «ausÂgezogen» wirken …“
– Werner Wurst
Künstlerische Darstellungen des nackten menschlichen Körpers sind seit der Antike bekannt (Sumer,Griechenland usw.), mit starken Einschränkungen auch aus dem Mittelalter.
In den frühen Jahren der Fotografie machten die extrem langen Belichtungszeiten die Aktfotografie so gut wie undurchführbar. Die ersten Daguerreotypien entstanden Mitte des 19. Jhdts in Paris. Gehandelt durften solche Abbildungen, den „guten SitÂten“ entsprechend, nur dann werden, wenn sie einen künstlerischen oder wissenÂschaftlichen Bedarf deckten. Natürlich entstand ganz automatisch auch die erotische Fotografie, die allerdings mehr der sexuellen Erregung diente und dient.
Der Vertrieb solcher Bilder war natürlich offiziell illegal, wurde aber von den BehörÂden wegen der immer mehr in die Stadt strömenden Besucher stillschweigend gedulÂdet.
Natürlich gab es auch immer wieder Diskussionen über die Vereinbarkeit der AktfotoÂgrafie mit Moral und Anstand, die aber die Fotografen nicht davon abhielten, weiter fleißig Aktbilder zu produzieren. Oft wurde de Aktfotografie auch zu politischen ZweÂcken missbraucht, wie zum Beispiel von den Nationalsozialisten, die so ihre Thesen zur sog. „Rassenhygiene“ propagieren wollten.
Die Abgrenzung zur Pornografie ist am besten durch deren eigene Definition gegeÂben:
Eine Abbildung wird heute nach deutscher Rechtsprechung als pornografisch beÂzeichnet, wenn sie unter Hintenansetzen sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt, und wenn ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend zur Aufreizung des Sexualtriebs abzielt (Stefen, 1989).
Nochmals betone ich hier, dass die Aktfotografie nicht die sexuelle Erregung zum Ziel hat, sondern eine rein ästhetische Darstellung des menschlichen Körpers.
Ein weiteres Problem stellt der Jugendschutz dar, denn ein Verbot (Indizierung) sog. jugendgefährdender Inhalte in Deutschland und anderen demokratischen Staaten kann nur durch eine sog. „Nachzensur“ erfolgen und wird bei Aktfotografien kaum angewandt.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Fotograf und Modell sind durch das „Recht am eigenen Bild“ definiert, so dass der Fotograf mit dem Modell eine weitere VerÂwendung des aufgenommenen Materials vertraglich regeln muss (Model Release). Bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit können besondere Rechte wirksam sein.
Zu den moralischen Problemen der Aktfotografie äußere ich mich nicht, denn sie sind so vielschichtig, wie es Betrachter gibt.
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Beitrag vom: 08.01.2017-15:01 |
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