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Ralf Super Admin Beiträge:134 |
Das Recht in der Fotografie |
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Das Recht in der Fotografie
Allgemein:
Natürlich gibt es auch für uns Hobbyfotografen einiges an Paragrafen zu beachten. Am wichtigsten ist hier wohl das oft zitierte und genau so oft falsch verstandene „Recht am eiÂgenen Bild“. Mit dem Copyright, also dem Recht des Fotografen an den eventuellen ErträÂgen seines Werkes, hat dieses Recht nämlich nichts zu tun. Hier geht es um die Rechte der fotografierten Person, die dann greifen, wenn es um die Veröffentlichung des betrefÂfenden Bildes geht.
In einzelnen Ländern ist die jeweilige Ausprägung dieses Rechtes natürlich unterschiedÂlich, es lohnt sich also, sich vor Reisen ins Ausland mit den betreffenden Vorschriften verÂtraut zu machen.
Ich werde hier in eigenen Abschnitten zuerst die Rechtslage in Deutschland, dann die in Österreich, der Schweiz und in Italien versuchen, kurz darzustellen.
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Beitrag vom: 29.01.2017-15:35 |
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