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  Autor: Beitrag:
  Ralf
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Das Recht in der Fotografie
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Das Recht in der Fotografie

Allgemein:
Natürlich gibt es auch für uns Hobbyfotografen einiges an Paragrafen zu beachten. Am wichtigsten ist hier wohl das oft zitierte und genau so oft falsch verstandene „Recht am ei­genen Bild“. Mit dem Copyright, also dem Recht des Fotografen an den eventuellen Erträ­gen seines Werkes, hat dieses Recht nämlich nichts zu tun. Hier geht es um die Rechte der fotografierten Person, die dann greifen, wenn es um die Veröffentlichung des betref­fenden Bildes geht.

In einzelnen Ländern ist die jeweilige Ausprägung dieses Rechtes natürlich unterschied­lich, es lohnt sich also, sich vor Reisen ins Ausland mit den betreffenden Vorschriften ver­traut zu machen.

Ich werde hier in eigenen Abschnitten zuerst die Rechtslage in Deutschland, dann die in Österreich, der Schweiz und in Italien versuchen, kurz darzustellen.

Beitrag vom:  29.01.2017-15:35  
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