Kirks-Community & Fotoforum

 Forum  » Die leidige Juristerei  » Die Rechtslage in Italien
 Letzter Beitrag zuerst  |  Erster Beitrag zuerst Druckvorschau 
Zum Ende der Seite springen Die Rechtslage in Italien Antworten
  Autor: Beitrag:
  Ralf
  post Sternpost Sternpost Sternpost Sternpost Stern
  Super Admin
  Beiträge:134
Die Rechtslage in Italien
Antworten   Zitieren   Anfang der Seite springen

Die Rechtslage in Italien

In Italien ist das Recht am eigenen Bild im Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633 (Schutz des Urhe­berrechts und verwandter Schutzrechte), II. Teil Bildnisrechte geregelt. Laut Ge­setz vom 22. April 1941, Nr.633 Artikel 96 darf das Bildnis einer Person nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht, kopiert oder gehandelt werden. Die einzige Ausnahme bildet Ar­tikel 97.


Beitrag vom:  29.01.2017-15:32  
Antworten

 Forum  » Die leidige Juristerei  » Die Rechtslage in Italien

Login     
Unser Partner     
NSR Media Group
Neuer Sender im Netz     
NSR Media Group
NSR das Stadtradio     
Partnerlinks     
Online     

                                            

Kirks-Fotoforum Diese Seite wurde mit dem W-P ® CMS Portal ® V2.49.1