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  Autor: Beitrag:
  Ralf
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Die Rechtslage in der Schweiz
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Die Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz gilt das Recht am eigenen Bild als Folge des allgemeinen Persönlichkeits­rechts und wird im ersten Teil des Zivilgesetzbuches und im Bundesgesetz über den Da­tenschutz behandelt.
In einem Urteil vom 27.05.2010 erkennt das Schweizerische Bundesgericht, dass Bild, Stimme und Name nicht „nicht zum Kernbereich menschlicher Existenz gehören“ und somit vertraglich vereinbar seien. So wurde in diesem Urteil die Klage einer Frau abgewiesen, die die vertraglich geregelte Veröffentlichung pornografischer Bilder von ihr im Internet nicht mehr zulassen wollte.



Beitrag vom:  29.01.2017-15:28  
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