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Ralf Super Admin Beiträge:134 |
Hochzeitsfotografie |
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Hochzeitsfotografie
Die Hochzeitsfotografie als besondere Form der EventfotograÂfie ist, ihrer Natur nach, auf einen bestimmten, stark defiÂnierten Anlass bezogen. Aufgrund dieses Anlasses beinhaltet die Hochzeitsfotografie verschiedene Elemente der Fotografie, wie zum Beispiel Portrait-, Reportage- und Glamourfotografie. Die Hauptaufgabe des Fotografen besteht immer darin, die anÂgenehme Erinnerung an diesen entscheidenden Moment im Leben festzuhalten!
Viele bezeichnen die Hochzeitsfotografie als stark inszenierÂte Form der Fotografie, trotzdem sollte grade der HochzeitsÂfotograf reaktionsschnell und immer „auf dem Schuss“ sein! Es wird immer Situationen geben, die ein schnelles Auge und eine sichere Hand verlangen.
Die Stilmittel
Die Porträtfotos sollten in einer möglichst entspannten AtmoÂsphäre gemacht werden, im Studio, oder auch in einem Park. Hier spielt auch der Bereich der Glamourfotografie mit hinÂein, die natürlich einen besonderen Zweck erfüllt, nämlich den, das Bild einem, vorher besprochenen, Schönheitsideal anÂzugleichen.
Die Reportagefotos sollten den ganzen Hochzeitstag beinhalÂten, von der Trauung und dem Ringtausch (der vielleicht mit das Wichtigste ist), dem Essen und der Hochzeitsfeier. Hier sollte nicht unbedingt das Brautpaar ständig im Vordergrund stehen, andere Aktivitäten, wie zum Beispiel Spiele, EhrenÂtanz und ähnliches sind hier sehr wichtig.
Die Grenzen zwischen diesen Bereich sind stark fließend!
Kulturelle Gegebenheiten
Kurz gesagt, jedes Volk hat seine eigenen Hochzeitsbräuche, denen natürlich auch der Fotograf Rechnung tragen muss!
Geschichte
Das wohl erste bekannte Hochzeitsfoto entstand 1840 und zeigÂte eine nachgestellte Szene der Hochzeit von Queen Victoria und Prinz Albert. Damals, aufgrund der technischen MöglichÂkeiten, waren Hochzeitsfotografien eher selten und nie wirkÂlich authentisch, da sie meist nachgestellt waren.
Mit der fortschreitenden Technik wurde es immer normaler, FoÂtografen zu den Hochzeiten zu holen. So wurden die ersten Hochzeitsalben schon 1880 erstellt.
Anfang des 20. Jahrhunderts brachte die Farbfotografie einen gewaltigen Entwicklungsschub mit sich, wurde aber aufgrund der hohen Kosten erst viel später wirklich gebräuchlich.
Das Gruppenfoto
Es sollte zwar inszeniert, aber nicht zu sehr gestellt sein, hier sollten einfach die grundlegenden Regeln für die GrupÂpenfotografie beachtet werden.
Rechtliche Aspekte
Wichtig für den Fotografen ist es, einen Vertrag mit dem Brautpaar abzuschließen, der unter anderem auch die Nutzungs- und Urheberrechte regelt.
Der Fotograf bleibt Eigentümer der Bilder, da er als KunstÂschaffender (so heißt das wirklich) die Entstehung der Bilder verantwortet.
Das ist für den Fotografen besonders wichtig, falls er die Bilder zu Werbezwecken nutzen möchte! Die ursprünglichen DaÂteien oder Negative bleiben also beim Fotografen, die NutÂzungsrechte wie Verteilung und Vervielfältigung, allerdings nur unentgeltlich, liegen bei den Auftraggebern (§ 60 UrhG). Im Internet zum Beispiel dürfen die Bilder nicht veröffentÂlicht werden, das erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
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Beitrag vom: 04.07.2020-06:37 |
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